Gemeindediakone und Gemeindediakoninnen

 

In rund 150 Stellen sind sie insbesondere in großen Pfarr- oder Kirchengemeinden, aber auch in Kirchenbezirken tätig.

Sie arbeiten religionspädagogisch mit besonderen Zielgruppen: mit Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern, mit Seniorinnen und Senioren, Aussiedlern und Neuzugezogenen...
Einer ihrer Schwerpunkte liegt in der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden. Ihr Dienst ist auf die spezifischen Aufgaben und Bedürfnisse der Ortsgemeinde ausgerichtet und geschieht in enger Dienstgemeinschaft mit dem Pfarrer, der Pfarrerin bzw. mit anderen Hauptamtlichen im Kirchenbezirk. Sie begleiten und qualifizieren die Ehrenamtlichen ihrer Aufgabenbereiche.
Zu  ihrem Aufgabenbereich in der Gemeinde gehören z.B. alle Bereiche der Gruppenarbeit in der Gemeinde, die Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, Projekte und Veranstaltungen mit verschiedenen Zielgruppen, die Mitwirkung bzw. Durchführung von besonderen Gottesdienstformen, wie z.B. Kinder-, Jugend-, Familien- und weiteren Gottesdienstformen.

Zu ihrem Dienst gehört ein Pflichtdeputat von sechs Stunden Religionsunterricht, insbesondere in Grund-, Haupt- oder Realschulen.

Sie können aber auch mit dem Dienst in der Krankenhausseelsorge betraut oder in anderen Seelsorgebereichen eingesetzt werden. In der Regel kann dies nach mehrjährigem Dienst in der Gemeinde geschehen. Dafür muss allerdings eine berufsbegleitende Qualifikation für den Seelsorgedienst erworben werden. In diesem Arbeitsbereich gibt es nur wenige Stellen.