Aufgaben des Landesbischofs
Wie die Pfarrerin bzw. der Pfarrer die Gemeinde so leitet der Landesbischof die Landeskirche durch Gottes Wort.
Zu den Aufgaben des Landesbischofs gehört es unter anderem,
- die Landeskirche im kirchlichen und öffentlichen Leben zu vertreten,
- Pfarrerinnen und Pfarrer und andere Mitarbeitende nach den gesetzlichen Bestimmungen in ihr Amt zu berufen,
- das geschwisterliche Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen zu fördern,
- und zu einer in den Formen vielfältigen Verkündigung des Evangeliums zu ermutigen, nach der Maßgabe, dass „in Gottesdienst, Seelsorge und Unterweisung das Evangelium recht verkündigt wird und dass die Sakramente (Abendmahl und Taufe) ihrer Stiftung gemäß verwaltet werden“ (Artikel 73 Abs. 2 Nr. 2 GO).
Der Landesbischof übt nicht nur die Dienstaufsicht über den Prälaten und die Prälatin und die Mitglieder des Oberkirchenrats aus. Er ist auch Vorsitzender im Kollegium des Oberkirchenrats und des Landeskirchenrats, soweit er mit allen seinen Mitgliedern und nicht nur mit seinen synodalen Mitgliedern zu entscheiden hat.
Gesamtkirchliche Aufgaben
Im Rahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat der Landesbischof einige gesamtkirchliche Aufgaben übernommen:
- Er ist seit 2003 Vorsitzender des Präsidiums der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK).
- Er vertritt seit 2003 die Evangelische Kirche im Ökumenischen Kontaktgesprächskreis des Rates der EKD und der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz.
- Er ist seit 2000 Kurator der Michaelsbruderschaft.
- Er ist seit seiner Gründung Vorsitzender des Medienausschusses des Rates der EKD und der Kirchenkonferenz.
- Er hat seit dem Jahr 2002 den Vorsitz in der Jury des Robert Geisendörfer Preises (Der Medienpreis der Evangelischen Kirche).
- Er ist seit 2004 Vorsitzender des Verwaltungsrats des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP).
- Er ist seit 2009 Mitglied im Rat der EKD
