Geistliche Begleitung von Lebenspartnerschaften
2. Tagung der 10. Landessynode, 9. - 12. April 2003 in Bad Herrenalb
- Die Landessynode begrüßt alle Bemühungen Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu beseitigen. Die Schaffung rechtlicher Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften hilft den in solchen Partnerschaften verbundenen Menschen, in stabilen Beziehungen zu leben. Wo dies gelingt, sind solche Regelungen ein Beitrag zur Stärkung eines von gegenseitiger Verantwortung und Solidarität bestimmten Zusammenlebens.
- Die Landessynode befürwortet die geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare. Diese soll ausschließlich im Bereich der Seelsorge stattfinden.
- Die Landessynode hat das Vertrauen, dass die in der Seelsorge Tätigen den Raum der Seelsorge verantwortlich gestalten.
- Dem Antrag der Eingabe OZ 2/11, eine gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare zu ermöglichen, wird nicht entsprochen.
Karlsruhe, den 29. April 2003
Margit Fleckenstein
Die Präsidentin der Landessynode







