Rechtliches
Die Stiftungssatzung
Die Satzung einer Stiftung ist ihr Aufgaben- und Organisationsplan. In ihr wird festgelegt, wie und durch welche Organe die Stiftung arbeiten soll.
Um die Intention der stiftenden Person und ihrer Stiftung hervorzuheben, kann der Stiftungssatzung eine Präambel vorangestellt werden.
Der Präambel folgt der verbindliche Teil der Satzung, in dem der Name der Stiftung, ihr Sitz, ihr Zweck und ihre Rechtsform, das Stiftungskapital und Angaben zur Organisationsform enthalten sein müssen.
Bei der Organisationsform handelt es sich vor allem um die Festlegung der Organe, die die Aufgaben der Stiftungen wahrnehmen sollen, ihre Rechtsstellung und Vertretungsmacht sowie mögliche Festlegungen zur Verwaltung der Stiftung.
Rechtsfähige Stiftungen benötigen ein Handlungsorgan, welches entweder das Kuratorium oder der Vorstand ist. Vor allem bei größeren Stiftungen empfiehlt es sich jedoch, zwei Organe vorzusehen: den Vorstand und das Kuratorium. Dabei nimmt der Vorstand die Stiftungsgeschäfte wahr. Das Kuratorium ist für die grundsätzlichen Entscheidungen zuständig und übt die interne Aufsicht über den Vorstand aus. Bei einer Stiftung mit umfangreichen Aufgaben kann noch eine Geschäftsführung eingesetzt werden, die kein weiteres Organ, sondern dem Vorstand unterstellt ist.
Der Vorstand sollte, um effizient arbeiten zu können, nicht zu groß sein. Um den fachlichen Anforderungen der Verwaltung genügen zu können, insbesondere den Finanzfragen, aber auch den Sachfragen zur Verwirklichung des Stiftungszweckes, sollte er mit entsprechend qualifizierten Personen besetzt sein.
Bei der Besetzung des Kuratoriums kann es für die Stiftungsarbeit förderlich sein, bestimmte Personen als Mitglieder zu berufen, die eine Verbindung der Stiftung zu gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen herstellen.
Empfehlenswert ist es, in der Satzung festzulegen, ob Organmitglieder ehrenamtlich gegen Erstattung von Aufwendungen oder hauptamtlich tätig sein sollen.
Die Satzung hat somit einen Mindestinhalt aufzuweisen.
In der Regel betrifft er die folgenden Punkte:
• Name der Stiftung
• Sitz der Stiftung
• Zweck der Stiftung
• Vermögensausstattung der Stiftung
• Verwaltung der Stiftung
• Organe der Stiftung
• Kreis der Begünstigten und deren Rechtsstellung
• Regelung zur Satzungsänderung
• Auflösung der Stiftung
• Verwendung des Stiftungsvermögens
Dieser Text, Mustersatzungen und Gesetzestexte zur Stiftungsgründung steht Ihnen hier als pdf-Dokument als Download zur Verfügung.
Als zweites pdf-Dokument können Sie die gesamte Broschüre zur Stiftungsgründung herunterladen.

Rechtliches und Mustersatzungen zur Stiftungsgründung (Auszug aus der Stiftungsbroschüre)